Der Landtag von Schleswig-Holstein ist die Legislative des Bundeslandes. Er besteht derzeit aus 73 Abgeordneten, die in allgemeiner, freier, gleicher und geheimer Wahl von den Wahlberechtigten gewählt werden.
Bei der Wahl des Landtags hat jeder Wahlberechtigte zwei Stimmen. Mit einer wählt er einen Direktkandidaten in seinem Landkreis, mit der anderen eine Landesliste. 35 Abgeordnete werden normalerweise als Direktkandidaten gewählt, 34 über eine Landesliste ihrer Partei.
Der Landtag hat seinen Sitz in Kiel. Er organisiert seine Arbeit in neun Ausschüssen, denen jeweils eine gewisse Anzahl von Abgeordneten jeder Partei angehören. Die Website des Landtags enthält viele weiterführende Informationen zur seiner Organisation und der aktuellen Gesetzgebung.
Die Abgeordneten erhalten derzeit eine monatliche Entschädigung von 7.549,55 Euo, zuzüglich einer Erstattung für Reisekosten, Fahrtkosten und Übernachtungskosten.
Wahlen zum Landtag finden alle fünf Jahre statt. Bei den letzten Wahlen am 7. Mai 2017 gab es das folgende Ergebnis:
– CDU: 32,0%
– SPD: 27,3%
– Grüne: 12,9%
– FDP: 11,5%
– AfD: 5,9%
– SSW: 3,3%
Damit sind im aktuellen Landtag 25 Abgeordnete der CDU vertreten, 21 von der SPD, 10 der Partei Bündnis 90 / Die Grünen, 9 der FDP, 5 der Alternative für Deutschland und 3 des Südschleswigschen Wählerverbandes SSW.
Der SSW ist als Vertretung der dänischen Minderheit nicht an die Fünf-Prozent-Hürde zum Einzug in den Landtag gebunden.