Die Landesregierung bildet die Exekutive des Landes Schleswig-Holstein. Sie ist das oberste Leitungs-, Entscheidungs- und Vollzugsorgan des Bundeslandes. Die Landesregierung beaufsichtigt die verschiedenen Ministerien und anderen Behörden.
Nach der Landtagswahl am 7. Mai 2017 vereinbarten die Parteien CDU, Die Grünen und FDP eine Koalition. Die Regierungskoalition verfügt damit über 44 der 73 Sitze im Landtag. Ministerpräsident ist seit dem 28. Juni 2017 Daniel Günther von der CDU.
Derzeit gibt es im Land folgende Ministerien:
– Staatskanzlei
– Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung
– Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren
– Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration
– Ministerium für Justiz, Europa, Verbraucherschutz und Gleichstellung
– Ministerium für Finanzen
– Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
– Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur.
Auf der Website der Landesregierung kann man sich über die Arbei der Ministerien und ihre Organisation informieren. Hier findet man auch weiterführende Informationen zu den der Landesregierung unterstehenden Behörden und Ämtern.
Die Landesregierung beaufsichtigt auch die 11 Landkreise, vier kreisfreien Städte und 1110 Gemeinden des Landes. Die Kreise sind Dithmarschen, Herzogtum Lauenburg, Nordfriesland, Ostholstein, Pinneberg, Plön, Rendsburg-Eckernförde, Schleswig-Flensburg, Segeberg, Steinburg und Stormarn. Kreisfreie Städte sind Kiel, Lübeck, Flensburg und Neumünster. Die Gemeinden haben sich zur besseren Versorgung ihrer Bürger in 87 Ämter zusammengeschlossen.