Schleswig-Holstein ist gemäß seiner Verfassung ein demokratisch verfasster Gliedstaat der Bundesrepublik Deutschland. Die Verfassung des Landes wurde am 13. Dezember 1949 vom Landtag angenommen. 1990 wurde sie neu gefasst und 2014 umfassend reformiert. Sie beschreibt die Funktionsweise des Landes sowie die Gewaltenteilung zwischen Legislative (dem Landtag), Exekutive (der Landesregierung) und Judikative (den Gerichten). In Artikel 3 werden die im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland festgelegten Grundrechte ausdrücklich für das Land Schleswig-Holstein als gültig festgelegt.
Der Artikel 6 der Verfassung bestimmt, dass die nationale dänische Minderheit, die deutschen Sinti und Roma sowie die friesische Volksgruppe ausdrücklichen Anspruch auf Schutz und Förderung haben. Außerdem legen die Artikel 7 bis 10 fest, dass das Land pflegebedürftige Menschen und Kinder sowie Jugendliche schützt und dass es die Inklusion von Menschen mit Behinderung und die Gleichstellung von Männern und Frauen ausdrücklich fördert.
Neben Bestimmungen zur Funktionsweise des Landtags und der Landesregierung enthält die Verfassung auch einen großen Abschnitt, indem Volksbegehren und Initiativen aus dem Volk geregelt werden.
Die gesamte Landesverfassung kann im Internet unter gelesen werden.
Landespolitik
Die Landespolitik ist durch einen größeren Unterschied zwischen den Städten und den ländlichen Gebieten geprägt. In den kreisfreien Städten und im Umland Hamburgs hat die SPD meistens höhere Stimmenanteile, während die CDU in den ländlichen Gebieten mehr Stimmen gewinnt.
Eine bundesweite Besonderheit stellt der SSW (Südschleswigscher Wählerverband) dar. Als politische Vertretung der dänischen Minderheit ist er von der normalerweise gültigen Fünf-Prozent-Hürde für die Wahl in den Landtag ausgenommen.
Seit dem Zweiten Weltkrieg gab es in Schleswig-Holstein fünf Ministerpräsidenten von der SPD und neun von der CDU. Derzeit regiert eine Koalition aus CDU, FDP und Bündnis90/Die Grünen unter Ministerpräsident Daniel Günther das Land.